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Immer häufiger tretten informelle Gespräche auf, in denen der Wunsch vereins-naher Personen nach einer Mitgliedschaft bei uns offensichtlich wird. Da die nächsten Expedition schon bald zu planen sind müssen wir langsam die Aufnahme neuer Mitglieder diskutieren und Antrage sondieren.

Im Speziellen möchte ich den Fall von Herrn G* besprechen, der grundsätzlich sich als guter Kandidat auszeichnet. Jedoch sind nun Fotos aufgetaucht, die auf ein außerordentlich hohes Aggresionspotential rückschließen lassen. (Des Weiteren sind uns ja allen Fotos bekannt, die die Freizügikeit des Herrn G* dokumentieren)

herrg


Außerdem möchte ich die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft vorschlagen. Herr S* ist - wie das Foto zeigt - der von uns neu entdeckten Art furchtlos gegenüber getretten.

herrs
antirollo
(boot 1)
wolfi meinte am 26. Apr, 15:14:
ich und meine crew...
... wir sind mit dem ruder sehr vertraut.
schauen sie mal hier:
http://lentia2000.antville.org/stories/482661

es wäre luxus, würden sie auf uns vezichten. 
antirollo antwortete am 28. Apr, 21:12:
es wäre wirklich luxus
... auf Sie zu verzichten (!); die bilder demonstrieren dies eindeutig.

>>> welcome on board!

ich muss jedoch darauf hinweisen, dass eine expedition mit meca nichts mit gewöhnlichen badespass in einem ruhigen gewässer wie dem mondsee zu tun hat.

mfg
antirollo
(boot 1) 
Iars antwortete am 30. Apr, 00:35:
da ich beim damaligen badespass leider verhindert war...
möchte ich, captain lars, hiermit klarschiff machen und ein ansuchen stellen ebenfalls an board kommen zu dürfen!

wohlgemerkt sei das captain nicht als besitzergreifung dieses postens zu verstehen. Es ist ein altehrwürdiger sehmannsname des herrn lars!

mit freundlichem gruss,
captain lars! 
dickes Paddel antwortete am 30. Apr, 13:37:
zugelassen
sie sind selbstverständlich willkommen an bord und bekommen zunächst den Rang eines Unetrmaats zugeteilt, durch engagiertes verhalten können sie sich jedoch empordienen, und so könnten sie bei besonders gruppendienlichem verhalten noch vor ihrer pensionierung im jahre 2046 den rang eines obermaats erhalten. 
Mario01 antwortete am 30. Apr, 15:45:
na wenn das so ist
werde ich hier nur auch noch einmal schnell, auf die alte seefahrer tradition meines vorfahren verweisen, er war schiffskoch. auf den meeren zwischen hamburg und rio de janeiro. heute kann er keinen fisch mehr sehen. aber bier trinkt er noch. 
Iars antwortete am 30. Apr, 23:05:
dank dem vorstand!
untermaat (cpt.) lars fühlt sich geehrt! werde mich engagiertest verhalten und sei es auch über den pensionsantritt hinaus. 
dickes Paddel meinte am 28. Apr, 14:56:
ehrenmitgliedsschaft auch verdient
frau kerli b möchte untertänigst darauf hinweisen, dass auch sie einen exzellenten kandidaten für eine ehrenmitgliedsschaft abgeben würde, immerhin ist sie der neuen art nicht minder nahe gekommen...

frauk 
Mario01 antwortete am 28. Apr, 16:03:
ja passt
dann können wir in gegebenem falle ein boot mit ehrenmitgliedern machen.
ich habe mir übrigens den nick mario01 zugelegt um die diskussion um lustige oder spannende user namen noch einmal gehörig anzuheizen.
lg euer schurl
boot ehrenvoll. 
anwalt meinte am 30. Apr, 17:51:
Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des meca
Mein Mandant Herr G* hat mich davon in Kenntnis gesetzt, daß Sie über ihre Homepage unwahre Aussagen über Herrn G* verbreiten.

Ich zitiere:
Des Weiteren sind uns ja allen Fotos bekannt, die die Freizügikeit des Herrn G* dokumentieren

Mein Mandant legt aller größten Wert darauf, daß solche Fotos nicht existieren und auch nie existiert haben. Ich bitte Sie hiermit, die obige Aussage zurückzunehmen und von Ihrer Homepage zu entfernen. Falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde wir in Erwägung ziehen, Sie nach § 111 StGB auf üble Nachrede zu verklagen.

Ich zitiere:
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Ich möchte dabei besonders die Passage „gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten“ hervorheben; mit ihrer getätigten Aussage liegt hier eindeutig ein Verstoß gegen den genannten Paragraphen vor.

Da mein Mandant grundsätzlich Ihren Verein äußerst positiv gegenübersteht und er eine Klage vor Gericht als letzte Möglichkeit betrachtet den Konflikt beizulegen, hoffe ich inständig auf Einsicht ihrerseits und unserer Forderung nachzukommen.

Mit besten Grüßen
Der Anwalt des Herrn G* 
dickes Paddel antwortete am 2. Mai, 09:35:
warum ihre klage ins leere gehen würde:
1."Wer einen anderen ... eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt..."
den anus gen eine fotolinse zu strecken, kann in keinster weise als unehrenhaft bezeichnet werde, im gegenteil, nur die mutigsten und tapfersten sind dazu in der lage und werden dafür auch von der gesellschaft mit gebührender anerkennung überhäuft.

2."... die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ..."
die meca versteht sich als äusserst elitärer verein, sich mitglied nennen zu dürfen oder auch nur die heiligen hallen seiner homepage betreten zu dürfen, erfordert jahrelange selektionsverfahren, nur die besten und tatkräftigsten sind dazu in der lage, von einer "breiten öffentlichkeit" kann also keinesfalls die rede sein (ausser "breit" bezieht sich weniger auf die anzahl, als auf den alkoholpegel).

da aber nicht nur ihr mandant der meca wie sie es sagen "äusserst positiv gegenübersteht", sondern auch die meca ihrem mandanten in gleicher weise gegenübersteht, hoffen wir trotzdem auf ein weiterhin gutes verhältnis beider streitpartner.

ich möchte sie also nach bester meca tradition mit einem fröhlichen "land unter" verabschieden
hochachtungsvoll, ihr dickes paddel 
Mario01 antwortete am 3. Mai, 10:47:
ich glaube ja,
dass in diesem einen speziellen fall, sowieso das seerecht angewandt werden muss.
die meca könnte ja schon einmal eine planke vorbereiten. 
dickes Paddel antwortete am 4. Mai, 10:24:
die planke ist selbstverständlich schon vorbereitet, mehrfaches kielholen ist sowieso standart auf meca-touren... 
 

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